Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie bei einem Heilpraktiker durch gesetzliche Krankenversicherungen möglich.
Das kann dann der Fall sein, wenn bei approbierten psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung nachweislich in absehbarer Zeit und in zumutbarer Nähe keine Therapieplätze frei sind. Die gesetzlichen Krankenkassen sind rechtlich verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Dazu regelt das Sozialgesetzbuch (§ 13 II SGB V) wie folgt: "Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war."
Dabei verlangen die meisten gesetzlichen Krankenkassen (ebenso wie bei den von ihnen anerkannten Therapeuten), dass der jeweilige Heilpraktiker ein so genanntes Richtlinienverfahren parktiziert. Das sind psychoanalytische, tiefenpsychologische und verhaltenstherapeutische Verfahren. In unserer Praxis werden keine von diesen Verfahren praktiziert!

So gehen Sie vor wenn Sie betroffen sind